Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundesarbeitgeberverbandes Glas und Solar e.V. für Arbeitgeber zur Nutzung der Stellenbörse
1. Geltungsbereich
(1) Der Bundesarbeitgeberverband Glas und Solar e.V. (nachfolgend: „BAGV GLAS+SOLAR“) bietet mit seinem Portal www.zukunftimglas.de Arbeitgebern (nachfolgend: „Arbeitgebernutzer“) die Möglichkeit, Stellenangebote zu veröffentlichen. Potentielle Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, diese einzusehen.
(2) Für die Inanspruchnahme des Portals durch Arbeitgebernutzer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung der Stellenbörse gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, der BAGV GLAS+SOLAR hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Teilnehmerkreis
(1) Zur Nutzung der Stellenbörse in Form von Einstellen von eigenen Stellenanzeigen sind nur solche Arbeitgebernutzer berechtigt, die Mitglieder des Bundesarbeitgeberverbandes Glas und Solar e.V. sind. Arbeitgebernutzer sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Zur Nutzung der Stellenbörse in Form von Einsehen von Stellenanzeigen ist jede Person (nachfolgend: „Arbeitnehmernutzer“) berechtigt, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Bundesarbeitgeberverbandes Glas und Solar e.V.. Die Nutzung der Stellenbörse durch Arbeitnehmernutzer erfolgt unentgeltlich.
3. Registrierung
(1) Die Nutzung der Stellenbörse durch Arbeitgebernutzer erfordert eine vorherige Registrierung als Nutzer unter wahrheitsgemäßer Angabe seiner Daten. Der Registrierungsprozess wird erst dann wirksam eingeleitet und ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitgebernutzer die AGB und die Datenschutzerklärung gelesen und durch Anklicken des entsprechenden Kästchens im Rahmen der Registrierung sein Einverständnis mit den AGB und der Datenschutzerklärung erklärt hat.
(2) Anschließend erfolgt die Weiterleitung auf die Registrierungsseite. Hier muss der Arbeitgebernutzer bestimmte Angaben (insbesondere, aber nicht abschließend: vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) hinterlegen sowie einen Benutzernamen und ein selbst gewähltes Kennwort eingeben. Es wird empfohlen, dass der Arbeitgebernutzer bei seiner Registrierung ein Kennwort wählt, das mindestens acht zusammenhängende Zeichen umfasst, darunter mindestens eine Zahl, einen Großbuchstaben und einen Kleinbuchstaben. Zusätzlich wird die Verwendung von Sonderzeichen empfohlen.
(3) Zum eigenen Schutz vor unbefugter Nutzung des eigenen Benutzerkontos sollte jeder Arbeitgebernutzer:
a) ein schwer zu erratendes Kennwort wählen,
b) sein gewähltes Kennwort vor anderen Personen geheim halten und
c) seine Anmeldedaten (Benutzername und Kennwort) nicht auf anderen Portalen eingeben.
(4) Die Registrierung erfolgt einmalig vor dem ersten Hochladen einer Stellenanzeige. Um weitere Stellenanzeigen in das Portal hochzuladen, ist lediglich die Anmeldung mittels der bei der Registrierung festgelegten Daten nötig. Der Arbeitgebernutzer erkennt jedoch an, dass sich diese bei der Registrierung akzeptierten AGB und die Datenschutzerklärung auch auf alle seine folgenden in das Portal hochgestellten Stellenanzeigen beziehen, ohne dass ihre Geltung nochmals gesondert vereinbart werden muss.
4. Leistungsbeschreibung; Änderung und Einstellung des Stellenportals
(1) Der BAGV GLAS+SOLAR ermöglicht es Arbeitgebernutzern auf das von ihm betriebene Portal www.zukunftimglas.de nach erfolgter Registrierung gem. Ziffer 3. selbstständig und unter Verwendung des eigenen Firmenlogos Stellenanzeigen zu gestalten und auf das Portal hochzuladen. Dabei kann der Arbeitgebernutzer auch bestimmte Suchkriterien festlegen, mithilfe derer Arbeitnehmernutzer gezielter nach für sie passenden Stellen suchen können.
(2) Mithilfe seines Passworts kann der Arbeitgebernutzer die einmal eingestellte Stellenanzeige jederzeit ändern oder wieder aus dem Portal entfernen.
(3) Der BAGV GLAS+SOLAR verpflichtet sich, die von den Arbeitgebernutzern eingestellten Stellenanzeigen auf seinem Portal www.zukunftimglas.de für eine Dauer von mindestens 3 Monaten zu veröffentlichen. Daneben richtet der BAGV GLAS+SOLAR eine Filterfunktion ein, mit der sich anhand von Schlagwörtern, die die Arbeitgebernutzer selbst festlegen, gezielt nach bestimmten Angeboten suchen lässt.
(4) Die Nutzer haben keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Stellenportals. Der BAGV GLAS+SOLAR ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben.
(5) Der BAGV GLAS+SOLAR behält sich das jederzeitige Recht vor, das Stellenportal in einer für den Nutzer zumutbaren Art und Weise zu ändern, um diese weiter zu entwickeln und qualitativ zu verbessern.
(6) Darüber hinaus hat der BAGV GLAS+SOLAR das Recht, das Stellenportal ganz oder vorübergehend einzustellen, auch ohne die Nutzer individuell zu informieren. Eine diesbezügliche Information erfolgt rechtzeitig und für die Dauer von drei Monaten nur allgemein über die Webseite des BAGV GLAS+SOLAR unter www.zukunftimglas.de.
(7) Ein Konkurrenzschutz wird seitens des BAGV GLAS+SOLAR nicht gewährt.
5. Grundlagen der Zusammenarbeit
(1) Der BAGV GLAS+SOLAR stellt das Portal als Service im Rahmen der Angebote für seine Mitglieder zur Verfügung. Zweck des Portals ist es, Arbeitgebernutzern zu ermöglichen, Stellenangebote einzustellen und potentiellen Arbeitnehmern, diese einzusehen. Aktivitäten, die nicht dem vorgesehenen Zweck des Portals dienen und zu einer hohen Belastung der Infrastruktur führen können, sind zu unterlassen. Es ist daher insbesondere nicht zulässig:
a) Robots, Webspider oder ähnliche Technologien einzusetzen und so Inhalte des Portals zum Zweck der Datensammlung und -auswertung auszulesen oder darüber Inhalte/Daten in das Portal einzuspielen,
b) ohne Zustimmung des BAGV GLAS+SOLAR auf das Portal mittels Hyperlinks oder Framed Links zu verweisen sowie
c) zu versuchen, die Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder zu durchbrechen, zum Beispiel durch Scans oder Tests zu Passwörtern von Benutzerkonten.
(2) Bei einer missbräuchlichen Nutzung des Portals (insbesondere im Sinne von Abs. 1 dieser Ziffer) ist der BAGV GLAS+SOLAR berechtigt, das Benutzerkonto ohne Benachrichtigung des Arbeitgebernutzers sofort zu löschen, den Zugang zum Portal vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und die aktive Sitzung zu unterbrechen.
6. Inhalte und redaktionelle Prüfung
(1) Ausschließlich der Arbeitgebernutzer gestaltet und verantwortet den Inhalt der von ihm eingestellten Stellenanzeigen.
(2) Bei der Gestaltung seiner Anzeige verpflichtet sich der Arbeitgebernutzer folgende Voraussetzungen einzuhalten:
a) Unzulässig sind Angebote, die gegen geltende Rechtsvorschriften oder die guten Sitten bzw. behördliche Verbote verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen (z. B. Mindestarbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Lohnuntergrenzen, sittenwidrige Lohnangebote, Diskriminierungsverbote, Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechtsgesetzes, des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes oder des Glücksspielstaatsvertrages).
b) Wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein.
c) Unzulässig sind Angebote, die ganz oder teilweise bloßen Werbe- oder Geschäftszwecken dienen bzw. Produkte oder Dienstleistungen anpreisen (Anpreisung von Kursen, Büchern, Versicherungs- oder Finanzdienstleistungen o. ä.).
d) Die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig.
e) Unzulässig sind kostenpflichtige Angebote jeder Art (hierzu zählen z. B. auch Angebote, die nur über die Anwahl kostenintensiver 0900-Rufnummern oder über eine kostenpflichtige Registrierung auf Internetseiten erreicht werden können) – es sei denn, die Kostenpflicht ist gesetzlich geregelt. Kostenpflichtige Angebote sind auch solche, die zwar nach außen hin als unentgeltlich firmieren, bestimmte Vorteile oder Vergünstigungen aber nur gegen Zahlung gewähren (zum Beispiel Angebote, die den Kauf von Listen mit Adressen von Arbeitgebern beinhalten).
f) Unzulässig sind Angebote, die unrichtige, ungenaue oder irreführende Tatsachen beinhalten oder über die Identität des Anbieters täuschen.
g) Unzulässig sind Angebote, die ein Scheinangebot darstellen, weil sie entweder nur zum Aufbau eines Bewerberpools dienen oder zur Partnergewinnung im Rahmen von „Schneeballsystemen“ eingestellt werden.
h) Webseiten, die den BAGV GLAS+SOLAR zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.
i) Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalten keine der Stellensuche sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karriere-Bezug, reine Werbeaktionen etc..
(3) Vor der Veröffentlichung der Stellenanzeige erfolgt keine inhaltliche Überprüfung oder redaktionelle Korrektur durch den BAGV GLAS+SOLAR. Auch überprüft der BAGV GLAS+SOLAR die Anzeige nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin.
(4) Erhält der BAGV GLAS+SOLAR aber Kenntnis von einer rechtswidrigen Handlung oder Information, die aus dem Inhalt einer Stellenanzeige rührt, oder Kenntnis von Tatsachen oder Umstände aus dem Umfeld der Anzeige, aus denen sich die Rechtswidrigkeit der Handlung oder Information ergibt, behält der BAGV GLAS+SOLAR sich vor, bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente unverzüglich wieder zu entfernen. Rechtswidrig ist eine Handlung oder Information dann, wenn die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, die guten Sitten oder gegen diese AGB (insbesondere gegen Abs. (2) dieser Ziffer) verstoßen. Das Gleiche gilt, soweit im Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Pflicht zur Abführung des Mitgliedsbeitrags bleibt hiervon unberührt.
(5) In den Fällen des Abs. 4 dieser Ziffer ist der BAGV GLAS+SOLAR ebenfalls berechtigt, das Benutzerkonto ohne Benachrichtigung des Arbeitgebernutzers sofort zu löschen, den Zugang zum Portal vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und die aktive Sitzung zu unterbrechen.
(6) Ferner hat der Arbeitgebernutzer Wert darauf zu legen, dass die Anzeigen bestimmten Qualitätsanforderungen genügen. Bei der Eingabe sind die gekennzeichneten Pflichtfelder deshalb so umfassend auszufüllen, dass die Arbeitnehmernutzer eindeutige und unmissverständliche Informationen zum Inhalt des Stellenangebots erhalten. Ein Recht zum Entfernen der Anzeige gem. Abs. 4. dieser Ziffer besteht für den BAGV GLAS+SOLAR auch dann, wenn diese Qualitätsanforderungen nicht erfüllt sind.
7. Gewährleistung
(1) Der BAGV GLAS+SOLAR gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Arbeitgebernutzer in Auftrag gegebenen, vom BAGV GLAS+SOLAR zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.
(2) Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Arbeitgebernutzer schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Internet. Der BAGV GLAS+SOLAR leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne von Korrektur. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Arbeitgebernutzer Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. Der Arbeitgebernutzer ist verpflichtet, auf Verlangen vom BAGV GLAS+SOLAR innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und / oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht.
(3) Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Arbeitgebernutzers verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgebernutzer von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.
8. Haftung
(1) Soweit der BAGV GLAS+SOLAR wegen Verstößen, insbesondere gegen die Ziffern 5., 6., 9. und 10. dieser AGB, wegen anderer unzulässiger Inhalte, missbräuchlichen Verhaltens oder wegen sonstiger Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Arbeitgebernutzer zu vertreten sind, stellt der Arbeitgebernutzer den BAGV GLAS+SOLAR auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
(2) Bei verursachten Schäden haftet der BAGV GLAS+SOLAR bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der BAGV GLAS+SOLAR und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
9. Urheberrechte
(1) Die Arbeitgebernutzer räumen dem BAGV GLAS+SOLAR das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht an den in das Portal hochgeladenen Stellenanzeigen ein, diese zum Zweck der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
(2) Der Arbeitgebernutzer stellt sicher, dass er für die in seinen Anzeigen verwendeten Elemente, insbesondere Fotos, aber auch alle anderen dem Urheberschutz zugänglichen Elemente, sämtliche für den Zweck einer Veröffentlichung von Stellenanzeigen notwendigen Nutzungsrechte eingeholt hat und zwar in dem gleichen Umfang wie dem in (1) dieses Abschnittes beschriebenen. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Einwilligungen in die Bildveröffentlichung von auf den Fotos erkennbarer Personen.
(3) Das Urheberrecht an der Datenbank des Portals liegt in seiner Gesamtheit, als Datenbank i.S.d. UrhG, beim BAGV GLAS+SOLAR.
10. Markenrechte
Die Arbeitgebernutzer räumen dem BAGV GLAS+SOLAR das nichtausschließliche Recht ein, die in den in das Portal hochgeladenen Stellenanzeigen enthaltenen Marken der Arbeitgebernutzer zum Zweck der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung zu benutzen. Verwendet der Arbeitgebernutzer in seinen Anzeigen Marken Dritter, stellt er sicher, dass er für diese alle Lizenzen eingeholt hat, die für den in Satz 1 genannten Zweck notwendig sind.
11. Schlussbestimmungen
(1) Für den Vertrag und seine Auslegung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Ist der Arbeitgebernutzer Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in München für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann der BAGV GLAS+SOLAR oder der Arbeitgebernutzer Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB erfolgen in Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Arbeitgebernutzer sind unwirksam.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2016